Anschaffungskosten
Die im allgemeinen weit verbreitete Auffassung, das die Anschaffungskosten mit dem ausgehandelten Kaufpreis einer Immobilie gleichzusetzen ist, ist im rechtlichen Sinne nicht korrekt.
Zu den Anschaffungskosten eines Hause, eines Grundstückes oder einer sonstigen Immobilie zählen nicht nur der reine Kaufpreis, sondern alle bei dem Eigentumsübergang entstehenden Aufwendungen und Nebenkosten. Das können etwaige Gebühren für Gutachter, Gerichte, Notare oder Immobilienmakler sein. Die Grunderwerbssteuer zählt ebenfalls mit zu den Anschaffungskosten. Kommen, beispielsweise bei Grundstücken, nach der Anschaffung noch Kosten für eine Erschließung hinzu, spricht man von nachträglichen Anschaffungskosten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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