Arbeitgeberdarlehen
Da Arbeitgeber immer bemüht sind, ihre Arbeitnehmer noch stärker an ihr Unternehmen zu binden, werden Arbeitgeberdarlehen immer beliebter. Bei solch einem Kredit unterstützt der Arbeitgeber den Kauf der eigenen vier Wände und lässt dem Angestellten einen geldwerten Vorteil ohne eine direkte Gehaltserhöhung zukommen. Der Kreditgeber hat in diesem Fall die Gewissheit, das er sein Darlehen zurück erhält. Denn es wird in der Regel direkt vom ausgezahlten Lohn abgezogen. Dieser geldwerte Vorteil müßte allerdings separat versteuert werden. Allerdings sagt der Gesetzgeber, das der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil erlangt, wenn der Arbeitgeber ihm einen Kredit zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Bemessungsgrundlage hierfür ist die günstigste nachgewiesene Marktkondition einer Kreditbank oder Bausparkasse. Bei einem festen Zinssatz ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte maßgebend. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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