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Arbeitnehmer-Sparzulage

Als Arbeitnehmer-Sparzulage, kurz Sparzulage, werden vermögenswirksame Leistungen bezeichnet, die eine Förderung der Arbeitnehmer darstellen. Diese Leistungen richten sich nach dem zu versteuernden Einkommen, und werden vom Arbeitgeber den Arbeitnehmer gezahlt. Um eine zusätzliche Förderung vom Staat zu erhalten, muss die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen der jährlichen Einkommensteuererklärung beigefügt werden. Allerdings kann der Arbeitnehmer nicht sofort über das Geld verfügen. So muss dem Arbeitgeber im Regelfall ein eingerichtetes Konto einer Kapitalgesellschaft vom Arbeitnehmer genannt werden, auf dass er das entsprechende Geld monatlich einzahlt. Nach dem der Arbeitgeber das sechs Jahre lang getan hat, muss das bis dahin angesammelte Geld ein Jahr lang unangetastet auf dem Konto verbleiben. Erst danach kann der Arbeitnehmer frei über diese finanziellen Mittel verfügen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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