Aufwendungsdarlehen
Aufwendungsdarlehen nennt man die vom Staat oder den Kommunen gewährten zinsgünstigen Darlehen, die zur Förderung des Wohnungsbaus verwendet werden. Dabei ist es egal, ob die finanziellen Mittel zum Erwerb oder zum Neubau einer Immobilie genutzt werden. Ebenfalls ist es möglich, vom Staat Zuschüsse zu bekommen. Diese werden dann Aufwendungszuschüsse genannt und erfolgen in der Regel in Form von steuerlichen Vorteilen (z.B. als Abschreibung). Eine andere Form der Förderung der Finanzierung des Wohnungsbaus, ist die Unterstützung durch Bürgschaften des Staates oder der Gemeinde. Sowohl Aufwendungszuschüsse als auch Bürgschaften, sind meistens an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, über die man sich bei den zuständigen Ämtern informieren kann. Oft ist das eine Bindung an eine bestimmte Einkommensgrenze. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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