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Avalgebühr

Die Bezeichnung Avalgebühr hat die gleiche Bedeutung wie Bürgschaftsgebühr. In der Regel werden bei privaten Darlehen die vom Darlehensgeber (Bank) verlangten Bürgschaften von Privatpersonen (Familie, Freunde, Bekannte) übernommen. Kommt es aber zu einer Bürgschaft von einem Kreditinstitut, verlangt dieses im Normalfall eine finanzielle Entschädigung, also eine Bürgschafts- oder Avalgebühr, für die Bearbeitung und das zu tragende Risiko. Diese ist vom Darlehensnehmer zu zahlen und kann einmalig oder in bestimmten Intervallen fällig sein. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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