Bauantrag
Wenn man in Deutschland etwas bauen möchte, was unter die Genehmigungspflicht fällt, muß bei den zuständigen Behörden (Bauamt) ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Der schriftlich eingereichte Bauantrag stellt dabei als den ersten Schritt des Bauherren dar. Durch unterschiedliche Regelungen der einzelnen Bundesländer ist es ratsam, sich über die jeweiligen Landesbauordnungen zu informieren und festzustellen, welche benötigten Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. So kann eine unnötige Verzögerung bei der Bearbeitung oder eine Ablehnung des Bauantrages vermieden werden. In Deutschland dürfen aber nur bauvorlageberechtigte Bauingenieure und Architekten einen Bauantrag erstellen und die dazugehörige Bauplanung und Berechnungen durchführen. Diese übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit und können den Bauherren in der Regel auch vernünftig beraten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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