Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung, auch Bauschein genannt, erhält der Bauherr erst, wenn der von ihm eingereichte Bauantrag von der zuständigen Baubehörde geprüft und genehmigt wurde. Somit ist er für den Bauherren und dessen Bauvorhaben das wichtigste Dokument. Beginnt der Bauherr vor Erhalt des Bauscheines mit dem Bauen, droht ihm bei einer Überprüfung eine Strafe vom Bauamt. Der Bauschein ist nach Erhalt für eine Dauer von drei Jahren gültig. Sollte der Bauherr es in dieser Zeit nicht schaffen, mit dem Bau zu beginnen, ist die Genehmigung hinfällig. Man hat aber die Möglichkeit, die Baugenehmigung vor dem Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Außerdem ist der Bauschein für die Beschaffung von Baukrediten wichtig. So fordern die Sachbearbeiter der Baufinanzierer in der Regel die Vorlage eines Bauscheines. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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