Versicherungslexikon

Bauhelferversicherung

Jeder Bauherr ist selbstverständlich bemüht, Kosten zu sparen. Das ist aber in der Regel nur möglich, wenn ein gewisser Anteil an Eigenleistungen beim Hausbau erbracht wird. Das ist im besonderen bei einem Ausbauhaus der Fall. Um trotzdem die angestrebten Termine für die Fertigstellung und den Einzug zu halten, werden oft Freunde, Bekannte und Verwandte als Bauhelfer hinzugezogen, um beim Neu- oder Ausbau zu helfen. Viele Bauherren wissen jedoch nicht, das alle diese Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) angemeldet werden müssen. Wird diese Pflicht missachtet, drohen Bußgelder von bis zu 2500 € pro nichtangemeldeten Bauhelfer. Mit der Anmeldung der Bauhelfer bei der BauBG, werden diese natürlich beitragspflichtig. Die Beiträge variieren in den einzelnen Ländern und werden pro Stunde von der BauBG abgerechnet. Dafür erhalten die Bauhelfer im Gegenzug aber einen Versicherungsschutz. Leider sind die Versicherungsleistungen der BauBG sehr eingeschränkt. Auch sind die Bauherren selbst und der Ehegatte von den Leistungen der BauBG ausgeschlossen. Daher ist es ratsam, eine zusätzliche Bauhelferversicherung bei einem der vielen Anbieter abzuschließen. So sind Bauherren und Bauhelfer, die ja meist auch keine Profis am Bau sind, im Ernstfall ausreichend versichert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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