Bauherr
Als Bauherr bezeichnet man die Person, die entweder selbst oder durch Dritte eine Baumaßnahme durchführt. Der Bauherr kann eine natürliche oder juristische Person im Sinne des öffentlichen Rechtes (Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Träger) sein. Er ist derjenige, der sowohl über alle am Bauvorhaben Beteiligten und dessen Gestaltung entscheidet, als auch die Finanzierung trägt. Außerdem hat er unter anderem die Pflicht, alle nötigen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die entsprechende Bauaufsichtsbehörde zu melden. Der Bauherr hat aber die Möglichkeit, diese Pflichten an den Verfasser des Bauentwurfs (Architekt / Bauingenieur) zu übertragen. Alle bauordnungsrechtlichen Pflichten des Bauherren, sind in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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