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Bauherrenhaftpflicht

Der Bauherr haftet persönlich für alle am Bau beteiligten Personen und Firmen, da er mit seinem Bauvorhaben eine potenzielle Gefahrenquelle für sich uns andere schafft. Die Bauherrenhaftpflicht beginnt sozusagen mit dem ersten Spatenstich. Kommt der Bauherr seine Sicherungs- und Sorgfaltspflichten nicht nach, kann er im Falle einer Schädigung von Dritten in Regress genommen werden. Es ist daher sehr empfehlenswert, noch vor dem Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt den Bauherren während der gesamten Bauzeit vor finanziellen Forderungen Dritter im Falle eines Unfalles oder Schadens. Die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Summe der Baukosten und beträgt in der Regel rund ein Promille dieser. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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