Versicherungslexikon

Baukindergeld

Das Baukindergeld war ein Teil der Eigenheimzulage und bot jeder einkommensteuerpflichtigen Person die Möglichkeit, über einen Zeitraum von acht Jahren eine staatliche Forderung zu bekommen. Voraussetzung für die 800 € pro Kind und Jahr war, dass für das jeweilige Kind Kindergeld gezahlt oder ein Kinderfreibetrag gewährt wurde. Außerdem musste das neu gebaute oder erworbene Wohneigentum selbst genutzt werden. Jedoch trat am 1.1.2006 das „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ in Kraft. Es sieht vor das Bauherren und Käufer von Wohneigentum von diesem Termin an keine Förderung vom Staat mehr erhalten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

...

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de