Baumängel
Weicht die Leistung eines Bauunternehmers oder Handwerkers von dem geforderten und im Vertrag vereinbarten Sollzustand ab, wird das als Baumangel bezeichnet. Von einem Baumangel wird aber auch gesprochen, wenn eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik beim Bauvorgang selbst vorliegt. Unterschieden werden können hinnehmbaren Mängel, hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten und nachzubessernden Mängel. Der Baumangel führt früher oder später zu einem Schaden am Bauwerk und ist vom Gesetzgeber genau definiert worden. Er führt zur Aufhebung bzw. Minderung von Wert oder Gebrauchstauglichkeit. Daher ist der Bauherr berechtigt, eine Beseitigung der bestehenden Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu fordern. Kommt der Verursacher der Baumängel (Bauunternehmer oder Handwerker) dieser Forderung nicht nach, kann der Bauherr eine Ersatzleistung veranlassen. Wenn die Mängel erst nach der Bauabnahme auftreten oder erst dann sichtbar werden, so unterliegen diese der Gewährleistung. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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