Bauordnung
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) wird von den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt und ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Jedoch hat die Bauministerkonferenz, ein Muster für die Bauordnungen der Länder ausgearbeitet. Da die Bauordnungen sämtlicher Länder auf diese Musterbauordnung zurück gehen, weisen die Länderbauordnungen im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften auf. Die Bauordnungen regeln alle Anforderungen, die für das Bauvorhaben notwendig sind. Diese beziehen sich sowohl auf das Grundstück selbst, als auch auf dessen Bebauung. So werden beispielsweise Brandschutz, Wärmeschutz, die Art der Heizung, Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion oder die Bestimmungen für Rettungswege, notwendige Treppen und Notausgänge festgelegt. Aber auch die Statik und Standsicherheit oder Maßnahmen zur Verkehrssicherheit werden in der Bauordnung geregelt. Die jeweils aktuellen Ausgaben der Bauordnungen kann man im Internet auf den Seiten der entsprechenden Bundesländer abrufen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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