Bauspardarlehen
Als Bauspardarlehen werden zinsvergünstigte und zweckgebundene Darlehen von Bausparkassen bezeichnet, die entweder zum Kauf einer Immobilie, für ein bestimmtes Bauvorhaben, Wohnungseinrichtungen oder für vergleichbare Zwecke verwendet werden sollen. Wird ein Bausparvertrag nach dem Erreichen des festgelegten Guthabens zuteilungsreif, wird die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben in Form eines Bauspardarlehens ausgezahlt. Die konkreten Bedingungen des Bausparvertrages werden bei Vertragsabschluß mit der Bausparkasse festgelegt. In der Regel haben diese Form der Darlehen aber einen günstigen Zinssatz und eine Laufzeit von meistens 10 Jahren. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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