Bebauungsplan
Alle Gemeinden haben die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für ein bestimmtes Teilgebiet der Gemeinde zu beschließen. Dieser wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Beides sind Bauleitpläne und werden in einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht. Bebauungspläne kann man immer in der örtlichen Baubehörde einsehen und käuflich erwerben. Im Bebauungsplan können die Bauweise, die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, Vorgaben zum Dach (Form, Farbe und Ausrichtung), Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, eine Baulinie und noch etliches mehr vorgeschrieben werden. Letztendlich gilt die Regel, das alles was nicht speziell vorgeschrieben und geregelt ist, nach den eigenen Vorstellungen gebaut werden kann. Ein Bebauungsplan muss also nicht immer von Vorteil sein, da er ganz genaue Vorgaben beinhalten kann, die eventuell zu einer Einschränkung der eigenen Bauvorstellung führen können. Jedoch kann man sich sicher sein, das auf dem Nachbargrundstück kein Mehrfamilienhaus gebaut wird, wenn im Bebauungsplan lediglich eingeschossige Gebäude vorgeschrieben sind. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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