Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist eine in Prozent des Beleihungswertes angegebene Grenze. Kreditinstitute dürfen Immobilien nur nach den für sie maßgebenden Rechtsvorschriften mit einem Prozentteil des Beleihungswertes beleihen, um Kredite zu vergeben. Bei Hypothekendarlehen, die an erster Rangstelle im Grundbuch gesichert werden, wird in der Regel eine Beleihungsgrenze von 60% angesetzt, Lebensversicherungsunternehmen nehmen dagegen nur einen Wert zwischen 40% bis 50%. Lediglich bei Baudarlehen von Bausparkassen ist laut § 7 BSpKG eine Beleihungsgrenze von bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes zulässig. Aber ebenfalls nur bei einer entsprechenden grundbuchlichen Sicherung. Wenn ausreichende Zusatzsicherheiten mit eingebracht werden können, ist aber auch eine Beleihung über 80 Prozent des Beleihungswertes hinaus möglich. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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