Beleihungsobjekt
Bei der Immobilienfinanzierung besteht die Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche gegenüber dem Darlehensnehmer in der Regel auf das Stellen einer Sicherheit. Oft wird dann ein Beleihungsobjekt grundpfandrechtlich belastet. Dabei kann es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück, um eine Eigentumswohnung oder um eine Immobilie handeln. Die Grundschuld muß immer notariell beurkundet sein und wird ins Grundbuch eingetragen. Der vorher ermittelte Wert des Beleihungsobjektes hat einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kredites. Sollte der Darlehensnehmer den Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen, so hat der Darlehnsgeber das Recht, das Beleihungsobjekt zu veräußern. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
