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Beleihungsvertrag

Mit dem Beleihungsvertrag wird zwischen Gläubiger und Schuldner die Bindung zu einer Forderung hergestellt. Es handelt sich in der Regel um einen Vertrag über die Gewährung sowie Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu den vereinbarten Konditionen. Oft wird auch der Begriff Darlehensvertrag in diesem Zusammenhang verwendet. Hierin sind zum Beispiel die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, Zinssatz, Nebenkosten (Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren) und Sicherheiten geregelt und die allgemeinen Darlehensbedingungen einbezogen.

Ein Beleihungsvertrag ist ein ganz normaler Darlehensvertrag. Als Beleihungsvertrag wird er bezeichnet, weil er zumeist zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird, und als Sicherheit die Immobilie selbst dient. Sie ist das Beleihungsobjekt und wird beliehen. Aufgrund dieser Sicherheit bekommt der Darlehensnehmer zu den im Beleihungsvertrag festgehaltenen Konditionen das Darlehen.

Ein Beleihungsvertrag ist also ein Vertrag zur Vergabe eines Darlehens. Als Sicherheit dienen die Grundschuld oder Hypothek, die auf das Beleihungsobjekt eingetragen werden. Das Geld wird dabei gegen Zinsen und Gebühren verliehen. Dabei muss das im Beleihungsvertrag beliehene Objekt nicht gleichbedeutend sein mit dem Objekt oder Vorhaben, für das das Kapital benötigt wird. Es bedeutet nur, dass zur Sicherung der Forderung diese Immobilie als Sicherheit gestellt wird.

Es muss sich auch nicht immer um eine Immobilie handeln, die als Sicherheit gestellt wird. Genauso gut dient eine Autofinanzierung als Sicherheit, bei der die Bank den Kfz-Brief einbehält. Auch hier handelt es sich um einen Beleihungsvertrag, denn das Fahrzeug dient als Sicherheit. Aber der Normalfall für den Beleihungsvertrag ist schon die Immobilienfinanzierung.

Durch die Eintragung im Grundbuch erhält der Darlehensgeber das Recht zur sofortigen Zwangsvollstreckung und hat somit die Sicherheit, im Falle des Ausfalls kann er auf die Immobilie zurückgreifen und diese veräußern. Der Begriff Beleihungsvertrag ist im Sprachgebrauch relativ selten geworden, üblicherweise wird von Hypothekendarlehn oder Grundschuld gesprochen. Aber alle diese Begriffe bedeuten das gleiche.

Möchte ein Kreditnehmer eine Immobilie oder etwas anderes finanzieren, dann tritt er in ein Schuldverhältnis meistens gegenüber einem Kreditinstitut ein. Dieses Schuldverhältnis ist mit allen Konditionen und Immobiliendetails im Darlehensvertrag schriftlich festgehalten. Ein andere Bezeichnung für Darlehensvertrag ist der Begriff Beleihungsvertrag. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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