Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Verkehrswert abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages. Also der Wert, den die Bank festlegt um festzustellen, wieviel ihre Sicherheit wert ist. Nach §12 des Hypothekenbankgesetzes darf der Beleihungswert den Verkaufswert nicht übersteigen. Grundlagen für die Ermittlung des Beleihungswertes bilden der Bau- und Bodenwert, der Verkehrswert und der Ertragswert des Beleihungsobjektes bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Es ist wichtig, das im Gegensatz zum Verkehrswert der Beleihungswert ungefähr 30 Jahre lang Bestand haben muss, da die Baufinanzierungen oft eine so lange Laufzeit besitzen. Der Beleihungswert wird von einem Sachverständigen festgestellt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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