Betriebskosten
Zu den ständig auftretenden Betriebskosten zählen alle regelmäßig auftretenden Zahlungen, die für den Unterhalt der Immobilie aufgewendet werden müssen. Das könnten beispielsweise Ausgaben für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, Gartenpflege, Versicherung, den Hauswart oder die Stromkosten für die Beleuchtung der Außenanlagen, des Treppenhauses oder des Kellers sein. Das reparieren von Lampen, Glühbirnen oder defekten Einbauten (z.B. Heizung) sowie die Anschaffung von Blumen und Pflanzen für die Grünanlagen zählen nicht zu den Nebenkosten. Diese Ausgaben zählen zu den Instandhaltungskosten und können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
