Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten
Zu den Bewirtschaftungskosten zählen alle Kosten, die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung (Nutzung und Unterhaltung) einer Immobilie (Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung) entstehen. Bewirtschaftungskosten lassen sich unterteilen in umlagefähige Betriebskosten und nicht umlagefähige Betriebskosten. Umlagefähige Betriebskosten dürfen beim Mietpreis mit abgerechnet werden, sind also dann vom Mieter anteilig zu zahlen. Dazu zählen z. B. Kosten für die Müllabfuhr, Kosten für die Entwässerung, der Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, eventuelle Kosten für einen Hausmeister, Schornsteinfeger, Versicherungen. Auch die Ausgaben für die Straßen- und Hausreinigung gehören dazu. Nicht umlagefähige Betriebskosten sind beispielsweise Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis sowie Verwaltungskosten. Diese Ausgaben dürfen nicht mit den einzelnen Mietparteien abgerechnet werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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