Bonität
Der Begriff Bonität beschreibt im Allgemeinen die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Somit ist die Bonität für den Kreditgeber das entscheidende Kriterium, um eine Entscheidung darüber zu treffen, ob für den Kreditnehmer ein Kredit gewährt wird. Die Ermittlung der Bonität einer Person übernimmt entweder der Kreditgeber selbst, indem er ein Kredit-Scoring durchführt, oder er nimmt die Hilfe Dritter in Anspruch. Das könnte eine Auskunft der Schufa oder die einer Rating-Agentur sein, welche mit der Hilfe von statistischen Modellen die Bonität des Kreditnehmers beurteilen. Der maßgebende Wert ist dabei die Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Bonität wird bei ihrer Bemessung in die persönliche und die wirtschaftliche unterteilt. Der Teil der persönlichen Zuverlässigkeit läßt sich natürlich nur sehr subjektiv bewerten. Aber die Hauptkriterien sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen, sowie die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers bei der Einhaltung von Kreditverträgen in der Vergangenheit. Beim Teil der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es im Wesentlichen um die Fähigkeit, das der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann. Um das bewerten zu können, werden z. B. Einkommensnachweise, Bilanzen und andere Daten zu Hilfe genommen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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