Briefgrundschuld
Die Briefgrundschuld ist eine besondere Form der Grundschuld, bei der nicht nur eine Eintragung in das Grundbuch nötig ist, sondern zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Die Grundschuld wird erst dann wirksam, wenn die Übergabe des Grundschuldbriefes an den Kreditgeber erfolgt ist. Somit erhält er die Rechte an der Briefgrundschuld und kann im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung zu verwerten. Der Kreditgeber hat zwar dadurch eine Sicherheit für sein gegebenes Darlehen, jedoch entstehen für eine Briefgrundschuld zusätzliche Kosten. Da es noch andere und weniger kostenintensivere Möglichkeiten für die Absicherung eines Darlehens gibt, wird die Briefgrundschuld eher selten verwendet. Die Abläufe einer Briefgrundschuld werden im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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