Bruchteilseigentum
Besitzen mehrere Personen oder Gesellschaften eine Immobilie, steht jedem ein eigener Teil davon zu. Dieser Teil wird als Bruchteilseigentum bezeichnet. Darüber hinaus ist jeder von ihnen berechtigt, über seinen Teil frei zu verfügen. Der jeweilige Anteil wird zwar als Prozentsatz angegeben, jedoch nicht explizit bestimmt. Außerdem muß man beim Bruchteilseigentum beachten, das eine Leistung nicht von einem einzelnen Eigentümer, sondern nur von allen Teilhabern an der Immobile gefordert werden kann. Möglich ist auch ein Gesamteigentum aus mehreren Immobilien, so das man als Anteilseigner ein Bruchteilseigentum an mehreren Immobilien besitzt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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