Buchgrundschuld
Die Buchgrundschuld muß lediglich im entsprechenden Grundbuch eingetragen werden. Dadurch entsteht eine Belastung auf das Grundstück. Auf einen Grundschuldbrief und dessen Übergabe ist bei einer Buchgrundschuld zu verzichten. Darum verursacht sie natürlich weniger Kosten als eine Briefgrundschuld und ist in der heutigen Zeit dementsprechend beliebter. Durch die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, kann der Darlehensgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Immobilie verwerten. Meist geschieht das durch eine Zwangsversteigerung, um den Kredit zu tilgen. Somit hat der Kreditgeber mehr Sicherheit. Durch eine schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und die Eintragung dieser Abtretung in das Grundbuch erfolgt die Übertragung der Buchgrundschuld. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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