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Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ganz allgemein gesagt eine Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber (Bank) und einer Person (dem Bürgen), im Falle eines Ausfalls (Zahlungsunfähigkeit) des Darlehensnehmers einzuspringen und den Kredit dadurch abzusichern. Diese Vereinbarung zwischen Gläubiger und Bürge wird mit einem Bürgschaftsvertrag geschlossen und das Bürgschaftsversprechen muß schriftlich abgegeben werden. Oftmals haben aber, zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme als Bürgen eingesetzte Kinder und Ehefrauen offensichtlich gar nicht die finanziellen Mittel, Einkünfte und Möglichkeiten, eine Bürgschaft zu erfüllen. In diesem Falle entscheiden dann die Gerichte meist, das diese Bürgschaft wegen Sittenwidrigkeit nicht wirksam ist. Der Bürge muß also im Stande sein, die entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger zu zahlen, wenn der Darlehensnehmer es nicht mehr kann. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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