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Darlehen

Als Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet, durch den sich ein Kredit- oder Darlehensgeber (Gläubiger) gegenüber einem Kreditnehmer (Schuldner) dazu verpflichtet, Geld zu verleihen. Die Laufzeit des Darlehens und die Höhe der Summe wird im besagten Vertrag geregelt. Das trifft ebenso für die vom Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen zu. Es gibt zwar Darlehen über einen kurzen Zeitraum, in der Regel sind Kredite aber über einen längeren Zeitraum angelegt. Vor allem die langfristigen Darlehen werden nach einem ebenfalls im Kreditvertrag festgelegten Tilgungsplan abbezahlt. In der Regel sind das monatliche Raten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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