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Darlehensgebühr

Als Darlehensgebühr wird eine Einmalzahlung bezeichnet, die bei der Bereitstellung eines Darlehens fällig wird. Diese Einmalzahlung dient dem Kreditgeber zur Abdeckung seiner Unkosten, die ich für die Verwaltung des Darlehens entstehen.
Die Höhe der Darlehensgebühren richtet sich nach der Höhe des Darlehens und wird in Prozent angegeben. In der Regel wird der Kredit um die Höhe der Gebühr erhöht. Somit fließt die Darlehensgebühr in die Berechnung des effektiven Zinses mit ein. Man bezahlt also die Darlehensgebühren genauso wie das Darlehen in monatlichen Raten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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