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Darlehensnennbetrag

Als Darlehensnennbetrag wird die Summe bezeichnet, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber im Darlehensvertrag festgelegt wurde. In den meisten Fällen ist es aber so, dass der Darlehensnennbetrag vom tatsächlich ausgezahlten Betrag abweicht. Denn in den meisten Fällen kommen noch zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Gebühren, hinzu. Diese werden vom Darlehensnennbetrag abgezogen, woraus sich der am Ende kleinere Auszahlungsbetrag ergibt. Dennoch muss der gesamte, im Darlehensvertrag festgelegte, Nennbetrag vom Kreditnehmer an die Bank zurückgezahlt werden. Andere Bezeichnungen für den Darlehensnennbetrag sind beispielsweise Nominalschuld, Nominalbetrag oder auch Darlehensnominalbetrag. Alle diese Begriffe definieren sich grundsätzlich gleich. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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