Darlehensvertrag
Als Darlehensvertrag wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet bei dem sich ein Kreditgeber dazu verpflichtet, einem Kreditnehmer einen bestimmten Betrag für eine festgelegte Zeit zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer diesen Betrag zum Ablauf dieser Zeit zurückzuzahlen. Ein Darlehensvertrag sollte bei allen Geldgeschäften geschlossen werden, bei denen ein Darlehensnehmer sich finanzielle Mittel durch einen Kredit beschafft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Darlehensgeber eine Regionalbank, eine Direktbank, der Arbeitgeber, ein Freund oder Bekannter oder ein Verwandter ist. Denn der Darlehensvertrag dient sowohl den Darlehensnehmer als auch dem Darlehensgeber als Sicherheit dafür, dass im Nachhinein keine Missverständnisse oder Meinungsverschiedenheiten auftreten. Denn beide Parteien müssen dem Darlehensvertrag zustimmen und ihn schließlich unterschreiben. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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