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Dingliche Sicherheiten

Von dinglichen Sicherheiten ist die Rede, wenn die Sicherung von Darlehen durch eine Abtretung von Besitzansprüchen an Sachgütern erfolgt. Das wären z.B. Grundpfandrechte, wie eine Grundschuld oder eine Hypothek. Besonders bei einer Baufinanzierung ist das in der Regel ein Haus, ein Grundstück oder eine andere Immobilie, bei der entweder der Neubau oder die Sanierung, beziehungsweise Renovierung finanziert werden soll. So ist der Darlehensgeber davor geschützt, sein Geld zu verlieren, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt. Jedoch ist zu beachten, das dingliche Sicherheiten lediglich der Absicherung des Gläubigers und nicht dessen Befriedigung dienen. Desweiteren gibt es noch persönliche, akzessorische und nichtakzessorische Sicherheiten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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