Eigenheimzulage
Alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen wurden mithilfe der Eigenheimzulage bei der Anschaffung beziehungsweise Herstellung einer Immobilie vom Staat unterstützt sofern sie zum Zweck der Selbstnutzung diente. Jedoch trat am 1.1.2006 das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ in Kraft. Es sieht vor das Bauherren und Käufer von Wohneigentum von diesem Termin an keine Förderung vom Staat mehr erhalten. Es haben lediglich noch die Personen ein Anrecht auf Subvention, deren notarieller Kaufvertrag vor dem 1.1.2006 abgeschlossen oder der Bauantrag eingereicht wurde. Bei genehmigungsfreien Objekten gilt das Datum als maßgebend, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden. Bei allen anderen baulichen Maßnahmen, bei denen weder die Einreichung der Bauunterlagen noch ein Bauantrag notwendig sind, mussten die Bauarbeiten noch vor dem ersten Jammer 2006 beginnen, um die Eigenheimzulage vom Staat zu bekommen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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