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Einliegerwohnung

Als Einliegerwohnung wird eine Wohnung bezeichnet, die in einem, vom Vermieter selbst bewohnten, Eigenheim liegt. Um eine Einliegerwohnung nach dem Wohnungsbaugesetz anerkennen zu lassen, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss sie einen separaten Eingang aufweisen und eine Abgrenzung von anderen Wohneinheiten darstellen. Ebenso sollte die Möglichkeit einer selbstständigen Haushaltsführung bestehen. Daher sollte eine Küche ein Bad und ein WC vorhanden sein. In den meisten Fällen ist die Finanzierung eines Eigenheims mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung leichter, da ihre Baukosten sich steuerlich absetzen lassen. Außerdem vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusätzliche zinsgünstiger Darlehen für jede Wohneinheit, die Förderrichtlinien erfüllen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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