Erbauszahlung
Die Erbauszahlung ist eine Artausgleichszahlung die häufig auch als Gleichstellungsgeld bezeichnet wird. In dem Fall, dass eine Erbengemeinschaft besteht, also mehrere erbberechtigte Personen existieren, aber nur einer von ihnen eine Immobilie aus dem gesamten Erbe übernimmt, kann kein ein Erbauszahlung nötig sein. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Wert der Immobilie, also der Teil des eigenen Erben, einen höheren Wert als die jeweiligen anderen Erbanteile hat. Da keiner der Erben benachteiligt werden darf, stehen allen Miterben die entsprechenden Erbauszahlungen zu. Somit haben alle beteiligten Personen am Ende den gleichen Anteil an der Erbmasse. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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