Erbbauzins
Der Erbbauzins ist eine Gebühr, die der Inhaber des Erbbaurechtes für die Nutzung des Grundstückes an den Grundstückseigentümer bezahlen muss. In den meisten Fällen werden solche Grundstücke von Städten, Gemeinden oder der Kirche vergeben. Dieser beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% des aktuellen Grundstückswertes zum Vertragszeitpunkt und wird von beiden Vertragspartnern frei verhandelt sowie im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Im Laufe der Jahre kann sich der Erbbauzins jedoch um einen bestimmten Faktor erhöhen. So kann beispielsweise ein Bauherr mit einem geringeren Eigenkapital ein Haus bauen, weil die Finanzierung des dazugehörigen Grundstücks entfällt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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