Erschließung
Die Erschließung beschreibt alle Maßnahmen, die im Vorfeld notwendig sind, um eine bauliche Nutzung eines Grundstückes überhaupt zu ermöglichen. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit ein Grundstück als erschlossen gilt und als Bauland bezeichnet werden kann. So müssen beispielsweise die Städte und Gemeinden alle Arbeiten und Leistungen für den Straßen- und Kanalbau vornehmen, sofern dieser keinem anderen obliegen. Ebenso muss die Versorgung mit Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas gewährleistet werden. Alle Erschließungsanlagen müssen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein und den jeweiligen Erfordernissen entsprechen. Aber nicht jedes Grundstück kann zum Bauland werden, da kein Rechtsanspruch auf eine Erschließung besteht. Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt in der Regel das Vorhandensein eines Bebauungsplans voraus. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Baugesetzbuch. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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