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Erschließungskosten

Die Erschließungskosten umfassen alle Kosten die für den Anschluss des Grundstückes an das öffentliche Straßennetz, die Kanalisation, sowie die Energie-und Wasserversorgung anfallen. Ebenso gehören anteilige Kosten an öffentlichen Plätzen, Lärmschutzanlagen, Kabel-und Telefonnetzen, sowie dem Gehweg und dessen Beleuchtung dazu. Es ist vor dem Kauf eines Grundstückes also zu klären, inwiefern die Immobilie schon erschlossen ist und welche Kosten der Verkäufer bereits gezahlt hat. Denn nach der Eintragung in das Grundbuch trägt der Käufer die noch ausstehenden Erschließungskosten ganz alleine, sofern nichts anderes im Kaufvertrag geregelt ist. Daher sollte man sich vor der Baufinanzierung genau erkundigen, welche Erschließungskosten anfallen können, da sie zusätzlich zum Grundstückspreis in die Anschaffungskosten eingerichtet werden müssen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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