Ertragswert
Der Ertragswert ist die Grundlage für die Berechnung des Beleihungswertes einer Immobilie und wird hauptsächlich bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ermittelt. Die Erträge aus Pacht und Miete werden dabei als Berechnungsbasis genommen und alle notwendigen Bewirtschaftungskosten davon abgezogen. Das Verfahren wird als Ertragswertverfahren bezeichnet und in § 15 WertV geregelt. Eine andere Bezeichnung für Ertragswert ist Zukunftserfolgswert. Ein Problem dabei ist aber, dass der Bewertende die zukünftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer einschätzen können muss. Zusätzlich dazu muss er einen sinnvollen Kalkulationszinssatz festlegen. Der Ertragswert dient also dazu, den aktuellen Wert eines Grundstückes oder einer Immobilie zu ermitteln. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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