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Fälligkeit

Wurde zum Zwecke der Baufinanzierung mit einem Kreditinstitut, einer Bank, oder einem sonstigen Darlehensgeber, ein Darlehensvertrag geschlossen, wird in diesem in der Regel ein Fälligkeitsdatum vereinbart. Dieser Zeitpunkt gibt an, ab wann eine geschuldete Leistung gefordert werden kann. Das bedeutet, dass das Geld spätestens am Tage der Fälligkeit an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird, falls er es vorher nicht benötigt. Vor dem Fälligkeitsdatum hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Allerdings sollte man bedenken, dass vor dem Auszahlungstag nicht nur die Zinsen für das Darlehen gezahlt werden müssen, sondern der Darlehensgeber noch zusätzliche Bereitstellungszinsen vom Kreditnehmer verlangt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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