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Forwarddarlehen

Ein Forwarddarlehen wird normalerweise in Verbindung mit einem Bausparvertrag abgeschlossen und meistens von einer Bausparkasse gewährt, nachdem man einen Bausparvertrag bei ihr abgeschlossen hat. Es gibt aber auch Geschäftsbanken, die ein Forwarddarlehen anbieten. So wird ein Bausparvertrag vorfinanziert und der Darlehensnehmer bekommt Geld, um sein Bauvorhaben oder den Erwerb einer Immobilie sofort zu verwirklichen. Das Forwarddarlehen entspricht mindestens der Höhe des Bausparvertrages und ist über die gesamte Laufzeit des Kredites tilgungsfrei. Wenn der abgeschlossene Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird mit diesem Geld das Forwarddarlehen getilgt. So fallen für den Darlehensnehmer lediglich die Zinsen aus dem Forwarddarlehen und die regelmäßigen Sparbeiträge des Bausparvertrages als Unkosten an. Allerdings muss in die Gesamtkosten auch der Zinsverlust einkalkuliert werden, der aus der Differenz des Zinses aus dem Forwarddarlehen und dem relativ niedrigen Guthabenzins des Bausparkapitales resultiert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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