Freistellungsverpflichtungserklärung
Wird eine Immobilie mit mehreren Eigentumswohnungen von einem Bauträger gebaut, sichert in der Regel dessen Bank die Finanzierung mit einer Globalgrundschuld ab. Diese Globalgrundschuld umfasst alle entstehenden Eigentumswohnungen. Oft ist es jedoch der Fall, dass einzelne Parteien beziehungsweise Eigentumswohnung schon während der Bauphase an die Kunden verkauft werden. Dann müssen die Käufer in der Regel schon die ersten Teilzahlungen leisten, bevor das Objekt fertig gestellt ist. Die Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet aber zum Schutz des Käufers den Bauträger, diese Teilzahlungen während der Bauphase nur dann entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung durch die Bank des Bauträgers sichergestellt ist, dass der Käufer der jeweiligen Wohnung nach Fertigstellung und Begleichung des vollständigen Kaufpreises freigestellt wird. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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