Gebäudewert
Der Gebäudewert beschreibt lediglich den Wert eines Gebäudes. Der Wert des Grundstücks, auf dem dieses Gebäude steht, bleibt dabei außen vor. Nach § 85 des Bewertungsgesetzes (BewG) erfolgt diese Wertermittlung auf der Grundlage der durchschnittlichen Herstellungskosten. Dazu werden die Baupreisverhältnisse aus dem Jahre 1958 als Maßstab zu Hilfe genommen. Danach wird der Gebäudenormalherstellungswert der Immobilie errechnet, indem man den zuvor erhaltenen Wert auf die Baupreisverhältnisse für das Jahr der Wertermittlung umrechnet. Sollten Baumängel vorhanden sein, verringert sich der Wert des Gebäudes zusätzlich um den Betrag, der zur Beseitigung der Mängel nötig wäre. So erhält man den Gebäudesachwert. Am Ende wird der Gebäudewert der Immobilie um etwaige Altersabschreibungen gesenkt oder bei Wertsteigerungenmaßnahmen gegebenenfalls erhöht. Nimmt man den erhaltenen Gebäudewert und dem Bodenwert des Grundstückes zusammen, erhält man den Beleihungswert der gesamten Immobilie. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
