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Gläubiger

Der Gläubiger steht in einem Schuldverhältnis zum Schuldner, wodurch er berechtigt ist, wenn diesem eine Leistung oder ein unterlassen zu verlangen. Als Gläubiger treten in der Regel Banken, Kreditinstitute oder private Geldgeber auf, die einem Darlehensnehmer (dem Schuldner) eine bestimmte Summe in Form eines Kredites zur Verfügung stellen. In einem Kreditvertrag, den der Gläubiger mit dem Schuldner abschließt, werden alle Formalitäten zum Darlehen festgehalten. So verpflichtet sich der Schuldner, den Kredit in einem festgelegten Zeitraum zu tilgen. Ist das geschehen, wird der Gläubiger von seiner Schuld befreit. Wechselt während der Kreditlaufzeit die Person des Gläubigers, wird das als Abtretung bezeichnet. Ein möglicher Wechsel der Person des Schuldners wird als Schuldübernahme oder Vertragsübernahme bezeichnet. Kommt ein weiterer Schuldner hinzu, nennt man das Schuldbeitritt. Eine Schuldübernahme und ein Schuldbeitritt erfordern jeweils die Zustimmung des Gläubigers. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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