Gleitzinsdarlehen
Ein Darlehen wird als Gleitzinsdarlehen bezeichnet, wenn der Darlehensgeber, aufgrund der marktüblichen Zinsentwicklung, den bestehenden Zinssatz jederzeit einseitig ändern kann. Das Gegenteil ist ein Festzinsdarlehen, bei dem der Zinssatz für die komplette Laufzeit des Kreditvertrages verbindlich festgelegt ist. Das Zinsänderungsrisiko eines Gleitzinsdarlehens wird in der Regel mit günstigeren Einstiegskonditionen als beim Festzinsdarlehen belohnt. Außerdem ist es bei einem Gleitzinsdarlehens möglich, dass der Kreditnehmer durch Sondertilgung in das Darlehen in sehr kurzer Zeit zurückzahlen kann. Da er handelt es sich in den meisten Fällen bei einem Gleitzinsdarlehens um einen Kredit mit einer kurzen Laufzeit, der lediglich zur Absicherung eines längerfristigen Darlehens benötigt wird. Der Darlehensgeber ist aber nicht berechtigt, die Zinsen nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu senken, da dieser meistens an einen Index gekoppelt sind. Sollte das nicht der Fall sein muss sich die Bank an den Leitzinsen der Bundesbank orientieren. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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