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Grenzabstand

Soll auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet werden, muss auf jeden Fall ein festgelegter Abstand zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Die Tiefe der Abstandsflächen wird in der Regel nach Kriterien bemessen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen genau beschrieben sind. Ein entsprechend rechnerisch und zeichnerisch detaillierter Abstandsflächennachweis gehört zu den Unterlagen, die für das Bauvorhaben im entsprechenden Bauantrag enthalten sein müssen. In den meisten Fällen gilt eine Regelung von 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Eine Ausnahme liegt lediglich bei einer erlaubten oder vorgeschriebenen Grenzbebauung durch ein Gebäude vor. Andererseits dürfen Garagen fast immer bis auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Vor Baubeginn ist daher für jeden Einzelfall zu prüfen, welche Richtlinien einzuhalten sind. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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