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Grundbesitzwert

Der Begriff grundbesitzwert wird überwiegend im Steuerrecht verwendet und ist die Bemessungsgrundlage zur Berechnung von verschiedenen Steuern. Zum einen wäre das beispielsweise die Grunderwerbsteuer, die von jedem Grundstückseigner gezahlt werden muss, zum anderen die Schenkungssteuer oder die Erbschaftssteuer. In den Paragraphen 145 bis 150 des Bewertungsgesetzes (BewG) wird die Art und Weise beschrieben, mit der der Grundbesitzwert ermittelt wird. In der Regel richtet er sich nach dem Ertragswert einer Immobilie. Sollte das Grundstück unbebaut sein ist er vom Bodenrichtwert abhängig. Für den wohl eher selteneren Fall, dass der Wert eines bebauten Grundstücks niedriger ist, als wenn es unbebaut wäre, ist der höhere Wert des unbebauten Grundstücks als Grundbesitzwert anzunehmen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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