Grundbuchauszug
Als Grundbuchauszug bezeichnet man eine amtliche "Notiz", die detaillierte Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Dieser Auszug wird als Kopie vom Original angefertigt und muss beglaubigt sein. Als Privatperson bekommt man einen Grundbuchauszug nur dann ausgehändigt, wenn man ein berechtigtes Interesse an einem bestimmten Grundstück vorweisen kann. Notare sind von dieser Nachweispflicht ausgeschlossen. Den Grundbuchauszug kann man bei den jeweils zuständigen Grundbuchämtern im Amtsgericht bekommen. Er enthält sämtliche Angaben zum Grundstück. Dazugehören die Größe, die Nummer, die Lager, der Name des Eigentümers, die Art der Bewirtschaftung, bestehende Lasten und Beschränkungen, sowie gegebenenfalls bestehenden Grundpfandrechte. Als Eigentümer kann grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Grundbuchauszug zu bekommen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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