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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück und werden in die Dritte Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Sie sind Verwertungsrechte und ihnen hauptsächlich der Absicherung von Krediten. Die gängigsten Erscheinungsformen dieses Sicherungsrechts sind Rentenschuld, Grundschuld und die Hypothek. Vor allem die Hypothek spielt bei der Baufinanzierung eine große Rolle, da sie für den Darlehensgeber eine Sicherheit für sein verliehenenes Geld bietet. Gesetzt den Fall, dass der Bauherr seinen Rückzahlungsverpflichtungen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nachkommt, kann der Inhaber des Grundpfandrechtes die Zwangsvollstreckung des Grundstückes erwirken, und somit die Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstücksverkauf verlangen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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