Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und wird nach einer bestimmten Rangfolge in die Abteilung drei des Grundbuchs eingetragen. Sie dient vor allem bei der Baufinanzierung zur dinglichen Sicherung von Forderungen. Man unterscheidet drei Arten der Grundschuld. Bei einer Briefgrundschuld ist die Ausstellung sowie die Übergabe eines Grundschuldbriefes notwendig. Die Briefgrundschuld ist die am häufigsten praktizierte Form. Bei ihr ist keine Ausstellung eines Grundschuldbriefes notwendig. Dritte Form der Grundschuld ist die Eigentümergrundschuld. Gesetzt den Fall, dass der Bauherr seinen Rückzahlungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nachkommt, kann der Inhaber der Grundschuld die Zwangsvollstreckung des Grundstückes erwirken, und somit die Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstücksverkauf verlangen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
