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Grundschuldbestellung

Wird zum Zweck der Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen, verlangt der Kreditgeber in der Regel eine Sicherheit für seinen Kredit. Der Bauherr tut das durch eine notarielle Urkunde. In dieser Grundschuldbestellung gibt er die formale Zustimmung zu der Eintragung einer Grundschuld in dem die Dritte Abteilung des Grundbuches. Gesetzt den Fall, dass der Bauherr seinen Rückzahlungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nachkommt, kann der Inhaber der Grundschuld die Zwangsvollstreckung des Grundstückes erwirken, und somit die Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstücksverkauf verlangen. Der Darlehensnehmer sollte bei der Grundschuldbestellung darauf achten, dass es sich nicht um eine verzinsliche Grundschuld handelt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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